Ausbildung und weitere Qualifikationen
Die Ausbildung zum Maurer besteht sowohl aus theoretischen als auch aus praktischen Inhalten.
Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss, ein Abschluss der Realschule oder das Abitur. Des Weiteren müssen die Auszubildenden fähig sein, in einem Team zu arbeiten, ein hohes Maß an eigener Verantwortung zu übernehmen und selbstständig zu arbeiten.

Dazu sollte ein gewisses handwerkliches Geschick des Auszubildenden kommen. Auch über technisches Verständnis sollten die Auszubildenden verfügen. Daneben muss ein Maurer schwindelfrei sein, da er sich bei dem Bau eines Hauses oft weit oben auf einem Gerüst befindet. Dazu kommt eine gute Gesundheit und Belastbarkeit.
Die Vergütung beträgt im ersten Ausbildungsjahr gut 500 Euro, im zweiten gut 800 und im dritten gut 1100 Euro.
Die Theorie lernen die Auszubildenden auf einer Berufsschule. Während der ersten beiden Jahre stehen rechtliche Unterrichtseinheiten, der Schutz der Umwelt, der Aufbau sowie die Organisation und Arbeits- sowie Ablaufpläne auf dem Lehrplan. Auch das Zeichnen und Lesen von Skizzen wird gelehrt. An praktischen Tätigkeiten wird insbesondere die Herstellung von Stoffen vermittelt. Dazu gehören Bauteile, die aus Beton oder Stahlbeton bestehen, Baukörper, die aus Steinen errichtet werden, Putze, Estriche, Bauteile für den Trockenbau und Baugruben.
Ferner lernen die Auszubildenden während der ersten zwei Lehrjahre wie sie Baustellen sichern, räumen und einrichten. Auch die Prüfung, Lagerung und Auswahl der Baustoffe wird vermittelt. Die Auszubildenden lernen, wie sie Platten und Fliesen ansetzen oder verlegen, wie Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt und angeschlossen werden. Des Weiteren steht der Einbau von Dämmstoffen auf dem Plan. Auch das Berichtswesen und Maßnahmen zur Qualitätserhaltung sind in die Ausbildung integriert. Nach den ersten beiden Jahren der Ausbildung erfolgt die Zwischenprüfung.
Im dritten Jahr werden die Kenntnisse weiter vertieft. Dazu kommt die Sanierung, Instandsetzung und Sicherung von Baukörpern. Je nach Betrieb können zu den vorgeschriebenen Inhalten der Ausbildung auch noch weitere hinzutreten. Am Ende der Ausbildungszeit erfolgt die Gesellenprüfung. Weniger als 0,5 % der Auszubildenden eines Jahrganges sind Frauen.
Die Ausbildung des Maurers ist nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung anerkannt.
Hat ein Maurer seine Gesellenprüfung abgeschlossen, kann er sich grundsätzlich noch weiter qualifizieren. So kann er sich nach Abschluss der Ausbildung und einiger Zeit an Praxiserfahrung als Meister oder Polier qualifizieren. Auch zum Bautechniker kann er sich weiterbilden. Die Weiterbildung zum Meister ist kostspielig und umfasst 1130 Unterrichtsstunden.
Als Meister ist er befugt, sich mit einem eigenen Betrieb selbstständig zu machen.
Da der Maurergeselle in seiner Ausbildung Überschneidungen mit anderen handwerklichen Berufen hat, kann er auch Weiterbildungen in diese Richtung machen, zum Beispiel zum Stuckateur oder Zimmermann.